Wann ist eine Trichinenprobe Pflicht?
Die Trichinenuntersuchung ist bei bestimmten Wildarten gesetzlich vorgeschrieben, bevor das Wildbret in den Verkehr gebracht oder an Dritte abgegeben wird. Die Untersuchungspflicht gilt unabhängig vom Bundesland für alle trichinenpflichtigen Wildarten.
Wichtig — Trichinenpflichtige Wildarten
- Schwarzwild (Wildschwein) — häufigster Fall
- Dachs
- Nutria
- Marderhund (Enok)
- Waschbär
- Fuchs (bei Verwertung als Lebensmittel)
Bei Eigenverbrauch besteht keine gesetzliche Pflicht, die Untersuchung wird aber dringend empfohlen. Waidwart weist dich automatisch darauf hin.
1. Probe entnehmen
Direkt nach dem Aufbrechen des Stückes entnimmst du die Trichinenprobe. Waidwart erinnert dich automatisch, wenn du eine trichinenpflichtige Wildart erfasst.
- Entnimm eine walnussgroße Probe aus der Zwerchfellpfeiler-Muskulatur (Crus diaphragmatis)
- Alternativ: Probe aus der Unterarmmuskulatur oder Zungengrund
- Verpacke die Probe in einem beschrifteten Plastikbeutel
- Kühle die Probe und bringe sie zeitnah zum Labor oder zur Trichinenuntersuchungsstelle
2. Proben-Nr. vergeben
Jede Probe erhält eine eindeutige Nummer zur Rückverfolgbarkeit. Waidwart generiert automatisch eine fortlaufende Proben-Nr. — du kannst auch eine eigene vergeben.
- Öffne die Erlegung und klicke auf Trichinenprobe anlegen
- Die Proben-Nr. wird automatisch vergeben (z.B. TRI-2026-0042)
- Optional: Eigene Nummer des Labors oder der Wildkammer eintragen
- Trage das Entnahmedatum ein
3. Probe einsenden
Bringe die Probe zur zuständigen Trichinenuntersuchungsstelle oder einem zugelassenen Labor. In vielen Regionen gibt es Sammelstellen mit Kühlschränken, die rund um die Uhr zugänglich sind.
Tipp
Notiere dir die Adresse und Öffnungszeiten deiner Trichinenuntersuchungsstelle in den Waidwart-Einstellungen. So hast du sie immer griffbereit — auch offline.
4. Ergebnis eintragen
Sobald das Ergebnis vorliegt (meist innerhalb von 24–48 Stunden), trägst du es in Waidwart ein:
- Öffne die Erlegung → Trichinenprobe
- Wähle das Ergebnis: Negativ (nicht nachgewiesen) oder Positiv (nachgewiesen)
- Trage das Untersuchungsdatum ein
- Optional: Labor-Befundnummer und Name des Labors eintragen
- Speichern
Wichtig
Bei einem positiven Befund (Trichinen nachgewiesen) darf das Wildbret unter keinen Umständen in den Verkehr gebracht werden. Waidwart sperrt die Wildbretfreigabe automatisch und informiert dich über die weiteren Schritte. Der Tierkörper muss unschädlich beseitigt werden.
5. Wildbret freigeben
Erst nach Vorliegen eines negativen Ergebnisses kann das Wildbret freigegeben werden. Waidwart setzt den Freigabe-Status automatisch:
- Ausstehend: Probe entnommen, Ergebnis steht aus — Wildbret gesperrt
- Freigegeben: Negatives Ergebnis — Wildbret kann abgegeben werden
- Gesperrt: Positives Ergebnis — Wildbret muss entsorgt werden
Aufbewahrungsfrist
Die Dokumentation der Trichinenuntersuchung muss mindestens 2 Jahre aufbewahrt werden. Waidwart archiviert alle Unterlagen automatisch und stellt sicher, dass die Aufbewahrungsfrist eingehalten wird.
Tipp
Lade den Labor-Befund als PDF hoch und verknüpfe ihn mit der Trichinenprobe. So hast du bei einer Kontrolle alle Unterlagen sofort griffbereit.
Übersicht ausstehender Proben
Im Dashboard siehst du alle ausstehenden Trichinenproben auf einen Blick. Proben, deren Ergebnis länger als 48 Stunden aussteht, werden gelb markiert. So vergisst du keine offene Probe und kannst beim Labor nachfragen.
- Navigiere zu Dashboard → Trichinenproben
- Filtere nach Status: Ausstehend, Negativ, Positiv
- Exportiere die Liste als CSV für deine Unterlagen