ASP-Monitoring & Probenahme

Afrikanische Schweinepest: Probe entnehmen, GPS-Fundort sichern, Einsende-Status tracken — bundeslandkonform und revisionssicher

Warum ASP-Monitoring?

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine virale Tierseuche, die für Haus- und Wildschweine fast immer tödlich verläuft — für den Menschen ist sie ungefährlich. Die wirksamste Eindämmungs-Strategie ist die frühzeitige Erkennung durch flächendeckendes Monitoring: jedes Stück Fallwild, jeder Unfallwild-Fund und auffällige Erlegungen werden beprobt und in zentralen Veterinär-Untersuchungsämtern auf ASP getestet.

Waidwart führt dich Schritt für Schritt durch den Probenahme-Prozess, sichert den GPS-Fundort, vergibt automatisch eine Probennummer und tracked den Einsende-Status bis zum endgültigen Befund.

ENTNOMMEN
EINGESENDET
NEGATIV
oder
POSITIV

Von der Entnahme im Wald bis zum amtlichen Befund.

Wann ist eine ASP-Probe verpflichtend?

Die Pflicht zur Probenahme variiert je nach Bundesland und nach Status der Region (Sperrzone I, II, III nach EU-Durchführungsverordnung 2023/594):

  • Fallwild (totes Schwarzwild im Wald, ohne erkennbaren Erlegungs-Bezug) — bundesweit Pflicht
  • Unfallwild (Verkehrsopfer Schwarzwild) — bundesweit Pflicht
  • Krankheits-Schuss (auffälliges Verhalten, sichtbare Symptome) — bundesweit Pflicht
  • Reguläre Erlegung in Sperrzonen — Pflicht in II und III, in I meist freiwillig oder stichproben-basiert
  • Reguläre Erlegung außerhalb von Sperrzonen — oft freiwillig, in Bayern und einigen Hot-Spot-Regionen verstärkt empfohlen

Probenmaterial: Tupfer, Blut, Organ

Je nach Zustand des Tiers und Vorgabe der zuständigen Behörde kommen unterschiedliche Probenarten in Frage:

  • Tupfer — Blut- oder Tonsillen-Tupfer, ideal für frisches Fallwild oder Unfallwild mit erhaltenen Schleimhäuten
  • Blut — bei Erlegung idealerweise EDTA-Röhrchen aus dem Brustraum, vor dem Aufbruch entnommen
  • Organ — Tonsillen, Milz oder Lymphknoten, vor allem bei stark verwesten Funden

Trage immer Einweg-Handschuhe und nutze die im Probenset enthaltene Schutzausrüstung. Nach der Entnahme: Hände gründlich desinfizieren, Kleidung und Schuhe vor dem Verlassen des Fundorts reinigen — Virus-Verschleppung ist die Hauptgefahr bei der Ausbreitung.

Probe in Waidwart anlegen

1. Über den Streckeneintrag (Erlegung)

Auf der Detailseite einer Schwarzwild-Erlegung bietet Waidwart per Klick an, eine ASP-Probe anzulegen. Funddatum, Fundort (GPS) und der Typ werden dabei direkt aus dem Streckeneintrag vorbefüllt; die Probennummer wird automatisch vergeben (oder du trägst eine eigene ein). Die Probe bleibt mit der Erlegung verknüpft.

2. Als eigenständiger Fund (Fallwild / Unfallwild)

Bei totem Schwarzwild ohne vorherige Erlegung (Fallwild, Verkehrsopfer): im Revier-Menü ASP-Proben → + Neue Probe wählen und alle Felder manuell ausfüllen:

  • Probennummer — die Nummer, die du der Probe gibst (siehe unten)
  • Typ — Abschuss, Fallwild, Totfund oder Monitoring
  • Status — startet in der Regel mit Entnommen
  • Gefunden/Erlegt am — Datum und Zeit
  • GPS-Position des Fundorts (auto-erfasst oder per Karten-Klick)
  • Bemerkung — freier Text, z. B. Verwesungsgrad, geschätztes Alter/Gewicht/Geschlecht, Probenmaterial oder sonstige Hinweise

3. Probennummer

Lässt du das Feld leer, vergibt Waidwart automatisch eine eindeutige Probennummer im Format ASP-{Jahr}-{Revierkürzel}-{laufende Nr.} (z. B. ASP-2026-MUC-007). Du kannst auch eine eigene Nummer eintragen. Genau diese Nummer notierst du auf dem Probenröhrchen und dem Begleit-Formular für die Einsendung.

GPS-Fundort: warum so wichtig?

Bei einem POSITIV-Befund müssen die Behörden den Fundort genau lokalisieren können, um Sperrzonen anzupassen, ein Such-Korridor zu definieren und gezielte Kadaversuche zu organisieren. Eine grobe Ortsangabe („Nähe Forsthaus") reicht nicht — Waidwart speichert die exakten WGS84-Koordinaten und zeigt den Fundort auf der Detailseite der Probe als Karte an.

Wichtig

Setze den GPS-Pin vor dem Entfernen des Stücks. Sobald Fallwild zur Untersuchung transportiert wurde, lässt sich der Ursprungsort oft nicht mehr exakt rekonstruieren — gerade in unwegsamem Gelände oder bei nächtlicher Bergung.

Fotos zur Probe

An jede ASP-Probe kannst du bis zu 5 Fotos anhängen — das deckt typischerweise Übersichtsaufnahme, Detail des Stücks, Probennummer am Röhrchen, GPS-Marker und optional einen Verwesungs-Indikator ab. Die Bilder bleiben dauerhaft an der Probe und stehen bei späteren Rückfragen des Untersuchungsamts oder Veterinär-Amts zur Verfügung.

Einsende-Status tracken

ENTNOMMEN

Die Probe ist gezogen und in Waidwart erfasst, aber noch nicht an das Untersuchungsamt übergeben. In diesem Status zeigt Waidwart eine Erinnerung, bis die Probe eingeschickt ist.

EINGESENDET

Du hast die Probe an das zuständige Veterinär-Untersuchungsamt übergeben oder per gesicherter Post versandt. Trage Datum und Einsende-Weg ein (Persönliche Abgabe, Kurier, Post). Das Untersuchungsamt hat in der Regel 24–72 Stunden Bearbeitungszeit für ein PCR-Schnellergebnis.

NEGATIV

Befund liegt vor: keine ASP nachgewiesen. Trage den Befund-Code und das Befund-Datum ein. Das Wildbret darf — sofern auch die Trichinenprobe negativ ist — in den Verkehr gebracht werden.

POSITIV

Ein POSITIV-Fund ist ein Seuchen-Ereignis mit weitreichenden Folgen — sofortige Meldung an das Veterinär-Amt (sofern noch nicht erfolgt), das Wildbret darf nicht mehr in Verkehr gebracht werden, die behördliche Sperrzonen-Ausweisung wird angepasst, Such-Maßnahmen im Umkreis werden eingeleitet.

Bei einem POSITIV-Befund leitet Waidwart dich direkt zu den Behörden-Kontakten und unterstützt mit einem strukturierten Maßnahmen-Plan (Kadaversuche, Vorgehensweise im Revier, Kommunikation an Mitjäger).

Sperrzonen und Restriktionen

Bei einem Seuchen-Ausbruch werden vom Friedrich-Loeffler-Institut bzw. den Landesbehörden Sperrzonen ausgewiesen, in denen besondere Bewirtschaftungs-Regeln gelten:

  • Sperrzone I (Pufferzone) — Monitoring intensiviert, Jagd eingeschränkt erlaubt, ASP-Probe verstärkt empfohlen oder vorgeschrieben
  • Sperrzone II (Befallene Zone — Wildschweine) — verstärkte Bejagung, Probenahme zwingend, Restriktionen für Wildbret-Verbringung
  • Sperrzone III (Befallene Zone — Hausschweine) — Tötungs- und Verbringungs-Verbote für Hausschweine, schärfste Maßnahmen

Aktuelle Sperrzonen werden von Administration und Behörde gepflegt und auf der Revierkarte deines Bundeslands farblich dargestellt — so erkennst du auf einen Blick, ob dein Revier in einer betroffenen Zone liegt. Welche Pflichten daraus folgen, richtet sich nach den Vorgaben der zuständigen Behörde.

Bayern-Sondermeldepflicht

In Bayern besteht über das Bundesrecht hinaus eine erweiterte Meldepflicht für auffälliges Schwarzwild (z. B. krank erlegte Stücke, gehäuftes Fallwild im Revier). Diese Meldung erfolgt zusätzlich zur normalen Streckenmeldung an das zuständige Veterinär-Amt. Dokumentiere auffällige Befunde im Bemerkungsfeld der Probe, damit sie für die Meldung jederzeit nachvollziehbar sind.

Tipp

Im ASP-Hub deines Reviers siehst du auf einer Karte alle Probenpunkte des letzten Jahres mit Status — ideal als Übersicht für die jährliche Hegeschau und für die Kommunikation mit der Jagdbehörde.

Verknüpfung mit Streckeneintrag

Wurde die Probe direkt aus einer Erlegung heraus angelegt, ist sie dauerhaft mit dem Streckeneintrag verknüpft. Im Streckeneintrag siehst du Probennummer, Befund-Status und ggf. das negative PCR-Ergebnis als Anhang. Beim Wildbret-Verkauf wird das Ergebnis automatisch in den Wildursprungsschein übernommen.

Häufige Fragen

Wie verpacke ich die Probe für den Versand?

Probenröhrchen mit beschriftetem Etikett (Probennummer, Datum, Erleger) in den vom Untersuchungsamt gestellten Versand-Behälter, mit Saugmaterial gegen Auslaufen, und in einem stoßfesten Außen-Karton. Begleit-Formular separat beilegen — nicht im inneren Behälter.

Wer trägt die Kosten der Untersuchung?

Die ASP-Untersuchung ist in den meisten Bundesländern im Rahmen des amtlichen Monitorings kostenfrei für den Jäger. Bei freiwilligen Proben außerhalb des Monitorings können Gebühren anfallen — die Höhe variiert je nach Bundesland.

Was, wenn das Stück bei der Entnahme zerstört wird?

Wenn keine geeignete Probe gewonnen werden kann (stark verwest, Kadaver unauffindbar), halte das im Bemerkungsfeld der Probe mit Begründung fest und ergänze nach Möglichkeit ein Foto. Diese Dokumentation reicht den Behörden als Nachweis aus, dass die Probenahme versucht wurde.