Streckenmeldung
- Eintragungsfrist Schalenwild
- unverzüglich nach Erlegung
- Eintragungsfrist Sonstige
- vor Jagdjahresende
- Meldefrist
- jährlich
- Meldung an
- MA 49 – Forst- und Landwirtschaftsbetrieb
- Elektronische Meldung
- Nein
Abschussplan
- Planpflichtig
- Rotwild, Schwarzwild, Rehwild
- Planfrei
- Fuchs, Nutria, Neozoen
- Planungszeitraum
- 1 Jahr(e)
- Einreichfrist
- vor Jagdjahresbeginn
- Genehmigung durch
- MA 49 – Forst- und Landwirtschaftsbetrieb
Jagdrecht & System
- Jagdsystem
- Eigenjagd (städtisch)
- Jagdgesetz
- Wiener Jagdgesetz (Wr. JG)
- Jagdberechtigung durch
- Wiener Jägerschaft
- Jagdjahr
- 01.04. – 31.03.
Wien ist Stadtstaat – fast alle Flächen sind städtische Eigenjagden
Schonzeiten in Wien
Tabellarische Übersicht aller Wildart-Schonzeiten in Wien.
Schonzeiten anzeigenBesonderheiten
- Landesjagdgesetz Wien (Wr. JG) ohne Bundesgesetz
- STADTSTAAT: minimale Jagdfläche, fast ausschließlich städtische Eigenjagden
- Lainzer Tiergarten: historischer Gatterbereich mit Rotwild, Schwarzwild, Muffelwild, Damwild
- MA 49 (Forst- und Landwirtschaftsbetrieb) verwaltet und bejagt städtische Wälder
- Wiener Jägerschaft: sehr kleines Mitgliederkontingent
- Kein freier Jagdmarkt: Jagdlizenzen fast ausschließlich für MA 49-Mitarbeiter
- Stadtrand-Problematik: Schwarzwild dringt aus NÖ ein
- Jagd dient primär der Wildschadensverhütung und dem Naturschutz
- Keine kommerzielle Jagdverpachtung
Mit Waidwart digital verwalten
Streckenliste, Abschussplan und Trichinenproben digital — automatisch nach den Pflichten von Wien konfiguriert.
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