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„nicht erfasst" heißt: für diese Wildart liegen uns für Hamburg keine Angaben vor — nicht, dass es keine Schonzeit gibt. Jede Zeile führt auf die Detailseite der Wildart.

Quelle und Haftung

Quelle: Verordnung über jagdrechtliche Regelungen (JgdRVO) vom 1. April 2014, HmbGVBl. Nr. 18 vom 08.04.2014, S. 126; Gliederungsnummer 792-1-3; §§ 1-4 (Stand Fassung vom 1. April 2014; keine spätere Änderung auffindbar (Volltext geprüft über Druckausdruck landesrecht-hamburg.de). Diese Tabelle ersetzt keine rechtliche Beratung — maßgeblich ist der amtliche Text der jeweils geltenden Landesverordnung.