Schonzeit · DE-HH
Federwild Hamburg
Schonzeit Fasan
In Hamburg — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Fassung vom 1. April 2014; keine spätere Änderung auffindbar (Volltext geprüft über Druckausdruck landesrecht-hamburg.de, nach Verordnung über jagdrechtliche Regelungen (JgdRVO) vom 1. April 2014.
Schonzeit
16.01 bis 15.10
In dieser Zeit darf Fasan in Hamburg nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| Fasanenhähne | 16.10 – 15.01 |
Nur Hähne haben eine Jagdzeit; Fasanenhennen sind ganzjährig geschont (§ 2 Absatz 3 JgdRVO). Abweichung vom Bundesrecht, das in § 1 Absatz 1 Nummer 14 JagdzeitV „Fasanen vom 1. Oktober bis 15. Januar“ undifferenziert vorsieht.
Quelle: Verordnung über jagdrechtliche Regelungen (JgdRVO) vom 1. April 2014, HmbGVBl. Nr. 18 vom 08.04.2014, S. 126; Gliederungsnummer 792-1-3; §§ 1-4 · Stand Fassung vom 1. April 2014; keine spätere Änderung auffindbar (Volltext geprüft über Druckausdruck landesrecht-hamburg.de. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Fasan
Klassisches Federwild der Treibjagd, Bestände stark abhängig von Strukturreichtum.