Schonzeit · DE-HH
Federwild Hamburg
Schonzeit Steinhuhn
In Hamburg — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Fassung vom 1. April 2014; keine spätere Änderung auffindbar (Volltext geprüft über Druckausdruck landesrecht-hamburg.de, nach Verordnung über jagdrechtliche Regelungen (JgdRVO) vom 1. April 2014.
Unterliegt nicht dem Jagdrecht
Steinhuhn zählt in Hamburg nicht zum jagdbaren Wild. Eine Schonzeit gibt es deshalb nicht — die Art darf hier gar nicht bejagt werden.
Quelle: Verordnung über jagdrechtliche Regelungen (JgdRVO) vom 1. April 2014, HmbGVBl. Nr. 18 vom 08.04.2014, S. 126; Gliederungsnummer 792-1-3; §§ 1-4 · Stand Fassung vom 1. April 2014; keine spätere Änderung auffindbar (Volltext geprüft über Druckausdruck landesrecht-hamburg.de. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Steinhuhn
Alpine Hühnerart, in DACH nur in den Alpen.
Hinweis
Schonzeiten werden in Hamburg durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung vom 1. April 2014; keine spätere Änderung auffindbar (Volltext geprüft über Druckausdruck landesrecht-hamburg.de wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.