Schonzeit · DE-HH
Federwild Hamburg
Schonzeit Ringeltaube
In Hamburg — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Fassung vom 1. April 2014; keine spätere Änderung auffindbar (Volltext geprüft über Druckausdruck landesrecht-hamburg.de, nach Verordnung über jagdrechtliche Regelungen (JgdRVO) vom 1. April 2014.
Schonzeit
21.02 bis 31.10
In dieser Zeit darf Ringeltaube in Hamburg nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| alle | 01.11 – 20.02 |
§ 2 Absatz 4 JgdRVO Hamburg: „Soweit die Schonzeit für Ringeltauben zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden von der zuständigen Behörde aufgehoben worden ist (§ 4), ist die Jagd auch in den Brutzeiten zulässig (§ 22 Absatz 4 Satz 2 des Bundesjagdgesetzes).“ Jagdzeit 01.11.–20.02. durch BUKEA-Übersicht Stand 28.04.2022 bestätigt.
Quelle: Verordnung über jagdrechtliche Regelungen (JgdRVO) vom 1. April 2014, HmbGVBl. Nr. 18 vom 08.04.2014, S. 126; Gliederungsnummer 792-1-3; §§ 1-4 · Stand Fassung vom 1. April 2014; keine spätere Änderung auffindbar (Volltext geprüft über Druckausdruck landesrecht-hamburg.de. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Ringeltaube
Häufige Wildtaube, klassisches Federwild der Saatzeitenjagd.