Schonzeit · DE-HH
Raubwild Hamburg
Schonzeit Fuchs
In Hamburg — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Fassung vom 1. April 2014; keine spätere Änderung auffindbar (Volltext geprüft über Druckausdruck landesrecht-hamburg.de, nach Verordnung über jagdrechtliche Regelungen (JgdRVO) vom 1. April 2014.
Keine Schonzeit
Fuchs hat in Hamburg keine Schonzeit und darf ganzjährig bejagt werden. Elterntiere, die zur Aufzucht ihrer Jungen nötig sind, bleiben nach § 22 Abs. 4 BJagdG dennoch geschont.
Quelle: Verordnung über jagdrechtliche Regelungen (JgdRVO) vom 1. April 2014, HmbGVBl. Nr. 18 vom 08.04.2014, S. 126; Gliederungsnummer 792-1-3; §§ 1-4 · Stand Fassung vom 1. April 2014; keine spätere Änderung auffindbar (Volltext geprüft über Druckausdruck landesrecht-hamburg.de. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Fuchs
Häufigstes Raubwild in DACH, ganzjährige Bejagung in vielen BL.
Hinweis
Schonzeiten werden in Hamburg durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung vom 1. April 2014; keine spätere Änderung auffindbar (Volltext geprüft über Druckausdruck landesrecht-hamburg.de wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.