Schonzeit · DE-HH
Raubwild Hamburg
Schonzeit Steinmarder
In Hamburg — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Fassung vom 1. April 2014; keine spätere Änderung auffindbar (Volltext geprüft über Druckausdruck landesrecht-hamburg.de, nach Verordnung über jagdrechtliche Regelungen (JgdRVO) vom 1. April 2014.
Schonzeit
1. März (im Schaltjahr 29. Februar) bis 15.10
In dieser Zeit darf Steinmarder in Hamburg nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| alle | 16.10 – 28.02 |
Bestätigt durch die amtliche BUKEA-Übersicht Stand 28.04.2022, die eine eigene Zeile „Steinmarder“ mit Jagdzeitbeginn am 16. Oktober führt, während „Baummarder“ ganzjährig Schonzeit hat.
Quelle: Verordnung über jagdrechtliche Regelungen (JgdRVO) vom 1. April 2014, HmbGVBl. Nr. 18 vom 08.04.2014, S. 126; Gliederungsnummer 792-1-3; §§ 1-4 · Stand Fassung vom 1. April 2014; keine spätere Änderung auffindbar (Volltext geprüft über Druckausdruck landesrecht-hamburg.de. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Steinmarder
Synanthroper Marder, lebt eng mit Mensch in Dörfern und Stadträndern.