Alle jagdbaren Wildarten

„nicht erfasst" heißt: für diese Wildart liegen uns für Bremen keine Angaben vor — nicht, dass es keine Schonzeit gibt. Jede Zeile führt auf die Detailseite der Wildart.

Quelle und Haftung

Quelle: Jagdzeitenverordnung in Bremen vom 3. Juni 2019, Brem.GBl. 2019 S. 442; §§ 1-3; Rechtsgrundlage: Artikel 24 Abs. 1 i.V.m. Artikel 37 Abs. 2 Bremisches Landesjagdgesetz, § 22 Abs. 1 Satz 3 BJagdG (Stand In Kraft seit 08.06.2019; laut Transparenzportal Bremen zum 21.08.2026 aktuellste verfuegbare Fassung, keine Aenderungsv). Diese Tabelle ersetzt keine rechtliche Beratung — maßgeblich ist der amtliche Text der jeweils geltenden Landesverordnung.