Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

Abweichung vom Bundesrecht: JagdzeitV 1977 § 1 Abs. 1 Nr. 10 saehe 1. August bis 28. Februar vor.

Quelle: , Brem.GBl. 2019 S. 442; §§ 1-3; Rechtsgrundlage: Artikel 24 Abs. 1 i.V.m. Artikel 37 Abs. 2 Bremisches Landesjagdgesetz, § 22 Abs. 1 Satz 3 BJagdG · Stand In Kraft seit 08.06.2019; laut Transparenzportal Bremen zum 21.08.2026 aktuellste verfuegbare Fassung, keine Aenderungsv. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Hermelin

Klein-Marder mit weißem Winterfell, in DACH überwiegend nicht mehr bejagt.

Hinweis

Schonzeiten werden in Bremen durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand In Kraft seit 08.06.2019; laut Transparenzportal Bremen zum 21.08.2026 aktuellste verfuegbare Fassung, keine Aenderungsv wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.