Keine Schonzeit

Fuchs hat in Bremen keine Schonzeit und darf ganzjährig bejagt werden. Elterntiere, die zur Aufzucht ihrer Jungen nötig sind, bleiben nach § 22 Abs. 4 BJagdG dennoch geschont.

Quelle: , Brem.GBl. 2019 S. 442; §§ 1-3; Rechtsgrundlage: Artikel 24 Abs. 1 i.V.m. Artikel 37 Abs. 2 Bremisches Landesjagdgesetz, § 22 Abs. 1 Satz 3 BJagdG · Stand In Kraft seit 08.06.2019; laut Transparenzportal Bremen zum 21.08.2026 aktuellste verfuegbare Fassung, keine Aenderungsv. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Fuchs

Häufigstes Raubwild in DACH, ganzjährige Bejagung in vielen BL.

Hinweis

Schonzeiten werden in Bremen durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand In Kraft seit 08.06.2019; laut Transparenzportal Bremen zum 21.08.2026 aktuellste verfuegbare Fassung, keine Aenderungsv wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.