Unterliegt nicht dem Jagdrecht

Mink zählt in Bremen nicht zum jagdbaren Wild. Eine Schonzeit gibt es deshalb nicht — die Art darf hier gar nicht bejagt werden.

Quelle: , Brem.GBl. 2019 S. 442; §§ 1-3; Rechtsgrundlage: Artikel 24 Abs. 1 i.V.m. Artikel 37 Abs. 2 Bremisches Landesjagdgesetz, § 22 Abs. 1 Satz 3 BJagdG · Stand In Kraft seit 08.06.2019; laut Transparenzportal Bremen zum 21.08.2026 aktuellste verfuegbare Fassung, keine Aenderungsv. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Mink

Aus Pelztierfarmen entwichener nordamerikanischer Marder, ganzjährig bejagbar (Neozoon).

Hinweis

Schonzeiten werden in Bremen durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand In Kraft seit 08.06.2019; laut Transparenzportal Bremen zum 21.08.2026 aktuellste verfuegbare Fassung, keine Aenderungsv wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.