Keine Schonzeit

Nutria hat in Bremen keine Schonzeit und darf ganzjährig bejagt werden. Elterntiere, die zur Aufzucht ihrer Jungen nötig sind, bleiben nach § 22 Abs. 4 BJagdG dennoch geschont.

Quelle: , Brem.GBl. 2019 S. 442; §§ 1-3; Rechtsgrundlage: Artikel 24 Abs. 1 i.V.m. Artikel 37 Abs. 2 Bremisches Landesjagdgesetz, § 22 Abs. 1 Satz 3 BJagdG · Stand In Kraft seit 08.06.2019; laut Transparenzportal Bremen zum 21.08.2026 aktuellste verfuegbare Fassung, keine Aenderungsv. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Nutria

Aus Südamerika stammende Sumpfratte, eingebürgert in DACH-Gewässersystemen.

Hinweis

Schonzeiten werden in Bremen durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand In Kraft seit 08.06.2019; laut Transparenzportal Bremen zum 21.08.2026 aktuellste verfuegbare Fassung, keine Aenderungsv wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.