Alle jagdbaren Wildarten

„nicht erfasst" heißt: für diese Wildart liegen uns für Hessen keine Angaben vor — nicht, dass es keine Schonzeit gibt. Jede Zeile führt auf die Detailseite der Wildart.

Quelle und Haftung

Quelle: Hessische Jagdverordnung (HJagdV) vom 24. Oktober 2022 - Verordnung zur Ausführung des Bundesjagdgesetzes und des Hessischen Jagdgesetzes, § 1 (Weitere Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen) und § 2 (Jagd- und Schonzeiten); GVBl. I Nr. 34 vom 31.10.2022 S. 530 (Stand Ausgangsfassung vom 24.10.2022 (durch die Änderungen 2026 in § 1 und § 2 überholt)). Diese Tabelle ersetzt keine rechtliche Beratung — maßgeblich ist der amtliche Text der jeweils geltenden Landesverordnung.