Quelle: , § 1 (Weitere Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen) und § 2 (Jagd- und Schonzeiten); GVBl. I Nr. 34 vom 31.10.2022 S. 530 · Stand Ausgangsfassung vom 24.10.2022 (durch die Änderungen 2026 in § 1 und § 2 überholt). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Türkentaube

Synanthrope Wildtaube, in vielen BL nicht mehr jagdbar.

Hinweis

Schonzeiten werden in Hessen durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Ausgangsfassung vom 24.10.2022 (durch die Änderungen 2026 in § 1 und § 2 überholt) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.