Keine Schonzeit

Nutria hat in Hessen keine Schonzeit und darf ganzjährig bejagt werden. Elterntiere, die zur Aufzucht ihrer Jungen nötig sind, bleiben nach § 22 Abs. 4 BJagdG dennoch geschont.

Quelle: , § 1 (Weitere Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen) und § 2 (Jagd- und Schonzeiten); GVBl. I Nr. 34 vom 31.10.2022 S. 530 · Stand Ausgangsfassung vom 24.10.2022 (durch die Änderungen 2026 in § 1 und § 2 überholt). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Nutria

Aus Südamerika stammende Sumpfratte, eingebürgert in DACH-Gewässersystemen.

Hinweis

Schonzeiten werden in Hessen durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Ausgangsfassung vom 24.10.2022 (durch die Änderungen 2026 in § 1 und § 2 überholt) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.