Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

Inhaltlich unverändert: Die bis 31.03.2026 geltende hessische Regelung lautete ebenfalls 16.10.-28.02.; deshalb führt die amtliche Synopse den Steinmarder nicht als Änderung auf.

Quelle: , § 1 (Weitere Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen) und § 2 (Jagd- und Schonzeiten); GVBl. I Nr. 34 vom 31.10.2022 S. 530 · Stand Ausgangsfassung vom 24.10.2022 (durch die Änderungen 2026 in § 1 und § 2 überholt). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Steinmarder

Synanthroper Marder, lebt eng mit Mensch in Dörfern und Stadträndern.

Hinweis

Schonzeiten werden in Hessen durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Ausgangsfassung vom 24.10.2022 (durch die Änderungen 2026 in § 1 und § 2 überholt) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.