Schonzeit · DE-HE
Raubwild Hessen
Schonzeit Steinmarder
In Hessen — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Ausgangsfassung vom 24.10.2022 (durch die Änderungen 2026 in § 1 und § 2 überholt), nach Hessische Jagdverordnung (HJagdV) vom 24. Oktober 2022 - Verordnung zur Ausführung des Bundesjagdgesetzes und des Hessischen Jagdgesetzes.
Schonzeit
1. März (im Schaltjahr 29. Februar) bis 15.10
In dieser Zeit darf Steinmarder in Hessen nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| alle | 16.10 – 28.02 |
Inhaltlich unverändert: Die bis 31.03.2026 geltende hessische Regelung lautete ebenfalls 16.10.-28.02.; deshalb führt die amtliche Synopse den Steinmarder nicht als Änderung auf.
Quelle: Hessische Jagdverordnung (HJagdV) vom 24. Oktober 2022 - Verordnung zur Ausführung des Bundesjagdgesetzes und des Hessischen Jagdgesetzes, § 1 (Weitere Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen) und § 2 (Jagd- und Schonzeiten); GVBl. I Nr. 34 vom 31.10.2022 S. 530 · Stand Ausgangsfassung vom 24.10.2022 (durch die Änderungen 2026 in § 1 und § 2 überholt). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Steinmarder
Synanthroper Marder, lebt eng mit Mensch in Dörfern und Stadträndern.