Alle jagdbaren Wildarten

„nicht erfasst" heißt: für diese Wildart liegen uns für Brandenburg keine Angaben vor — nicht, dass es keine Schonzeit gibt. Jede Zeile führt auf die Detailseite der Wildart.

Quelle und Haftung

Quelle: Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg (BbgJagdDV), § 5 Jagd- und Schonzeiten (zu § 31 Absatz 1 BbgJagdG), Absätze 1 bis 4 (Stand vom 28. Juni 2019 (GVBl.II/19, [Nr. 45]), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. März 2026 (GVBl.I/26, [N). Diese Tabelle ersetzt keine rechtliche Beratung — maßgeblich ist der amtliche Text der jeweils geltenden Landesverordnung.