Schonzeit · DE-BB
Federwild Brandenburg
Schonzeit Graugans
In Brandenburg — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand vom 28. Juni 2019 (GVBl.II/19, [Nr. 45]), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. März 2026 (GVBl.I/26, [N, nach Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg (BbgJagdDV).
Schonzeit
01.02 bis 31.07
In dieser Zeit darf Graugans in Brandenburg nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| alle | 01.08 – 31.01 |
Innerhalb der Jagdzeit gilt eine Zweckbindung: vom 01.09. bis 31.10. und vom 16.01. bis 31.01. nur zur Schadensabwehr auf gefährdeten Ackerkulturen. Das ist keine Schonzeit, sondern eine Beschränkung des Jagdzwecks; die Jagdzeit selbst läuft durchgehend vom 01.08. bis 31.01.
Quelle: Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg (BbgJagdDV), § 5 Jagd- und Schonzeiten (zu § 31 Absatz 1 BbgJagdG), Absätze 1 bis 4 · Stand vom 28. Juni 2019 (GVBl.II/19, [Nr. 45]), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. März 2026 (GVBl.I/26, [N. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Graugans
Vorfahre der Hausgans, klassisches Federwild der Gänsejagd.