Schonzeit · DE-BB
Schalenwild Brandenburg
Schonzeit Damwild
In Brandenburg — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand vom 28. Juni 2019 (GVBl.II/19, [Nr. 45]), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. März 2026 (GVBl.I/26, [N, nach Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg (BbgJagdDV).
Schonzeit
16.01 bis 15.04
In dieser Zeit darf Damwild in Brandenburg nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| Schmalspießer und Schmaltier | 16.04 – 15.01 |
| Hirsch, Alttier und Kalb | 01.08 – 15.01 |
Abweichend von § 1 Abs. 1 Nr. 2 JagdzeitV. Klassenbezeichnungen wörtlich aus der Verordnungstabelle übernommen.
Quelle: Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg (BbgJagdDV), § 5 Jagd- und Schonzeiten (zu § 31 Absatz 1 BbgJagdG), Absätze 1 bis 4 · Stand vom 28. Juni 2019 (GVBl.II/19, [Nr. 45]), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. März 2026 (GVBl.I/26, [N. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Damwild
Mittelgroßes Schalenwild mit Schaufelgeweih, ursprünglich Mittelmeer, in DACH überwiegend in Gehegen und einzelnen wildlebenden Populationen.