Unterliegt nicht dem Jagdrecht

Steinhuhn zählt in Brandenburg nicht zum jagdbaren Wild. Eine Schonzeit gibt es deshalb nicht — die Art darf hier gar nicht bejagt werden.

Quelle: , § 5 Jagd- und Schonzeiten (zu § 31 Absatz 1 BbgJagdG), Absätze 1 bis 4 · Stand vom 28. Juni 2019 (GVBl.II/19, [Nr. 45]), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. März 2026 (GVBl.I/26, [N. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Steinhuhn

Alpine Hühnerart, in DACH nur in den Alpen.

Hinweis

Schonzeiten werden in Brandenburg durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand vom 28. Juni 2019 (GVBl.II/19, [Nr. 45]), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. März 2026 (GVBl.I/26, [N wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.