Warum Trichinenprobe?
Trichinella spiralis ist ein Fadenwurm, der im Muskelgewebe von Schwarzwild (und selten Bär, Dachs, Waschbär) vorkommt. Der Verzehr von untersuchtem trichinösem Wildfleisch kann beim Menschen zu schweren Erkrankungen führen. Deshalb ist die Trichinenuntersuchung vor Inverkehrbringen EU-weit Pflicht.
Rechtliche Grundlage
Die EU-Verordnung (EG) Nr. 854/2004 schreibt die Trichinenuntersuchung für trichinenpflichtiges Wild vor. Die nationalen Gesetze regeln die Umsetzung.
Deutschland
- Pflicht bei: Schwarzwild, Dachs, Waschbär, Nutria
- Untersuchung durch: Amtlichen Tierarzt oder zugelassenes Labor
- Probenentnahme: Zwerchfellpfeiler oder Kaumuskel
- Aufbewahrungsfrist Ergebnis: 2 Jahre
- Kosten: ca. 4–8 € je Probe
Österreich
- Gleiche Pflicht wie in DE, geregelt durch das Fleischuntersuchungsgesetz
- In ländlichen Gebieten gibt es oft weniger zugelassene Untersuchungsstellen
- Besonderheit Tirol und Vorarlberg: In abgelegenen Gebieten kann die Probe auch durch den Jagdleiter mit einem zugelassenen Trichinoskop durchgeführt werden
- Kosten: ca. 5–10 € je Probe
Schweiz
- Geregelt durch die Lebensmittelgesetzgebung (LGV, HyV)
- Pflicht nur bei Fleisch, das in Verkehr gebracht wird — Eigenverbrauch in der Schweiz ist anders geregelt
- Kantonale Fleischkontrolleure führen die Untersuchung durch
- In Patentjagd-Kantonen: Untersuchung direkt am Kontrollpunkt möglich