Sonderfall: Planpflicht für Schwarzwild

In der überwältigenden Mehrheit der deutschen Bundesländer ist Schwarzwild planfrei. Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sind die Ausnahmen: Hier gibt es behördlich festgelegte Mindestabschusspläne für Schwarzwild. Hintergrund sind die sehr hohen Schwarzwildbestände in diesen Ländern und die ASP-Präventionsstrategie.

Afrikanische Schweinepest (ASP) als Treiber

Seit dem ASP-Ausbruch 2020 in Brandenburg haben beide Länder die Schwarzwildjagd massiv intensiviert. Die Mindestabschussquoten wurden eingeführt, um die Schwarzwilddichte auf unter 1 Tier pro km² zu senken — ein EU-Ziel zur ASP-Eindämmung.

Wie der Plan funktioniert

  • Auf Basis der gemeldeten Strecke des Vorjahres wird ein Mindest-Soll festgesetzt
  • Untererfüllung führt zu Nachforschungen durch die untere Jagdbehörde
  • In begründeten Einzelfällen (schlechte Einstandsdichte) kann der Plan angepasst werden
  • Übererfüllung ist ausdrücklich erwünscht und wird nicht sanktioniert

Meldepflichten für Schwarzwild in BB und MV

Erlegtes Schwarzwild muss in Brandenburg und MV innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden. Pflichtfelder: Wildart, Alter/Altersklasse (Frischling, Überläufer, Alt-/Keiler), Gewicht, Datum, Erlegungsort. In ASP-Restriktionszonen: zusätzliche Probenentnahme für Veterinäruntersuchung.

Digitale Unterstützung

Die App kennt die Sonderregelungen für BB und MV und aktiviert automatisch den Schwarzwild-Abschussplan-Modus in diesen Bundesländern. ASP-Zonen sind als Layer in der Revierkar-te hinterlegt.