Grundsätze des deutschen Jagdrechts

In Deutschland ist die Jagd an Grund und Boden gebunden. Wer ein Revier bejagen will, muss entweder Eigentümer der Fläche sein oder sie gepachtet haben. Das Bundesjagdgesetz unterscheidet zwischen zwei Grundtypen von Jagdbezirken.

Eigenjagdbezirk

Ein Eigenjagdbezirk entsteht, wenn eine Fläche von mindestens 75 Hektar im Eigentum einer Person oder Personengemeinschaft steht. Der Eigentümer hat das Jagdausübungsrecht und kann es:

  • selbst ausüben (Eigenregie)
  • an einen Pächter verpachten (Pachtjagd)
  • ruhen lassen

Gemeinschaftlicher Jagdbezirk

Kleinere Flächen werden zwingend zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Jagdgenossenschaft zusammengefasst. Die Jagdgenossenschaft besteht aus allen Grundeigentümern der Gemarkung. Sie verpachtet die Jagd an einen Jagdpächter — Grundeigentümer haben kein automatisches Jagdrecht.

Pachtvertrag und Dokumentation

Jeder Jagdpachtvertrag muss notariell beurkundet oder zumindest schriftlich festgehalten und der Jagdbehörde angezeigt werden. Pflichtangaben:

  • Reviergrenzen (Karte als Anlage)
  • Pachtdauer (mindestens 9 Jahre bei Gemeinschaftsjagden)
  • Jagdpächter und Mitpächter
  • Pachtpreis
  • Besondere Vereinbarungen (z.B. Rotwild-Regelung)

Relevanz für die Waidwart

In der App legen Sie Ihren Reviertyp fest. Bei Gemeinschaftsjagdbezirken können Sie zusätzlich die Jagdgenossenschaft und den Pachtvertrag hinterlegen, um bei Meldungen automatisch die richtigen Angaben zu nutzen.