Bundeskompetenz und Kantonskompetenz
In der Schweiz teilen sich Bund und Kantone die Zuständigkeit für das Jagdrecht. Das Bundesgesetz über die Jagd (JSG) und die Jagdverordnung (JSV) setzen den bundesrechtlichen Rahmen. Die Kantone haben Spielraum, strengere Regeln zu erlassen.
Was regelt der Bund?
- Grundsätzliche Bejagbarkeit von Wildarten (Bundesebene: Positiv- und Negativliste)
- Schutz bestimmter Tierarten (Wolf, Luchs, Biber, Steinbock nur mit Sondergenehmigung)
- Mindeststandards für Jagdprüfungen
- Monitoring durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU)
Was regeln die Kantone?
- Jagdsystem (Patentjagd oder Revierjagd)
- Jagdzeiten und konkrete Schonzeiten
- Jagdprüfungsformat und -inhalt
- Patentgebühren und Abschussgebühren
- Dokumentationspflichten und Meldewege
Besonderheiten 2026
Das revidierte Jagdgesetz (Inkrafttreten 2023) hat die Regelung zu Wölfen grundlegend verändert. Kantone können nun präventive Wolfsregulierungen durchführen, wenn Bestände definierte Schwellenwerte überschreiten. Die Jagd auf einzelne Wölfe bleibt aber stark reglementiert und erfordert eine kantonale Abschussverfügung.
Konsequenzen für die Dokumentation
Schweizer Jäger müssen die Regeln ihres Kantons kennen — und bei Jagd in einem anderen Kanton die dortigen Regeln beachten. Die Waidwart kennt alle 26 Kantonsregeln und passt die Dokumentationsformulare automatisch an.