Jagdrecht in Österreich: 9 Bundesländer, 9 Gesetze
Österreich hat kein Bundesjagdgesetz — jedes Bundesland hat sein eigenes. Was das für Jäger bedeutet.
02.04.2026 · Waidwart Redaktion
Kein Bundesjagdgesetz
Anders als Deutschland, wo das Bundesjagdgesetz (BJagdG) einen bundesweiten Rahmen setzt, ist in Österreich die Jagd ausschließlich Landesrecht. Jedes der 9 Bundesländer hat ein eigenes Landesjagdgesetz mit eigenen Regeln, Fristen und Pflichten.
Jagdkarte statt Jagdschein
In Österreich heißt die Jagdberechtigung Jagdkarte — und sie gilt nur im jeweiligen Bundesland. Wer in Tirol und Salzburg jagen will, braucht zwei separate Jagdkarten. In Deutschland reicht ein bundesweit gültiger Jagdschein.
Besonderheiten je Bundesland
- Tirol: Hegebezirke, Jagd-Online-Portal, Steinbock-Kontingente
- Niederösterreich: Wildökologische Raumplanung (WÖRPE), CIC-Trophäenbewertung Pflicht
- Steiermark: Wildregionen statt Hegegemeinschaften, Trophäenbewertung als gesetzliche Pflicht
- Vorarlberg: Einziges AT-Bundesland mit Patentjagd (wie in der Schweiz)
- Wien: Stadtstaat, Jagd nur im Lainzer Tiergarten durch die MA 49
Wildarten
Österreich hat zusätzliche Wildarten, die in Deutschland selten oder nicht vorkommen: Steinbock, Murmeltier, Steinhuhn. Diese erfordern spezielle Abschussregulierungen.
Weitere Artikel
Nie wieder eine Frist verpassen.
Streckenliste, Abschussplan, Trichinenprobe — automatisch bundesland-konform.
Kostenlos starten