Berufsjäger in Österreich: Rechtsgrundlage

Der Berufsjäger ist in Österreich kein einheitlicher Bundesberuf, sondern in den jeweiligen Landesjagdgesetzen geregelt. In allen Bundesländern gibt es jedoch die Möglichkeit, als angestellter oder selbstständiger Berufsjäger tätig zu sein. Die Ausbildung erfolgt über die Bundesanstalt für Alpenländische Landwirtschaft Raumberg-Gumpenstein oder vergleichbare Landeseinrichtungen.

Aufgaben des Berufsjägers

  • Durchführung des Abschusses im Auftrag des Jagdberechtigten
  • Wildbestandserfassung und Hege
  • Biotoppflege und Wildschadensregulierung
  • Wildbrethygiene und Trophäenbehandlung
  • Führung der Streckenunterlagen

Forstschutzorgane

Forstschutzorgane (FSO) sind behördlich bestellte Organe nach dem Forstgesetz. Sie überwachen die Einhaltung des Forstgesetzes, darunter auch jagdrelevante Vorschriften wie Wilddichten und Wildschadensfeststellungen. FSO sind keine Jagdorgane, haben aber Einblickrechte in Jagdunterlagen.

Jagdaufsichtsorgane

Zusätzlich zu Berufsjägern kennt das österreichische Recht die Jagdaufseher (Jagdschutzorgane). Sie werden von der Bezirksverwaltungsbehörde bestätigt und haben polizeiähnliche Befugnisse im Revier: Überprüfung von Jagdkarten, Einziehung von Wildbeute bei Übertretungen.

Digitale Dokumentation für Berufsjäger

Die App bietet einen speziellen Berufsjäger-Modus, bei dem mehrere Reviere und Auftraggeber verwaltet werden können. Strecken können dem jeweiligen Jagdherrn automatisch berichtet werden. Alle gesetzlichen Pflichtfelder für österreichische Berufsjäger sind vorausgefüllt.