Schonzeit · CH-ZG
Schalenwild Zug
Schonzeit Schwarzwild
In Zug — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Konsolidierte Fassung, Stand 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026), nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0.
Fristen nach Klasse
Mindestens eine Klasse geschont
01.01 bis 31.12
In dieser Zeit hat mindestens eine Alters- oder Geschlechtsklasse von Schwarzwild Schonzeit. Welche, sagt die Tabelle unten.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| Hochwildjagd | 01.09 – 23.09 |
| Niederwildjagd | 01.10 – 31.01 |
Schwarzwild ist als einzige Art in beiden Patentarten bejagbar, mit einer Lücke vom 24. bis 30. September 2026 (dazwischen keine Jagdzeit). Jagdtage: Hochwildjagd Montag/Dienstag/Mittwoch/Samstag, Niederwildjagd Montag/Mittwoch/Samstag. Laktierende Tiere (Bachen) sind zu schonen (§ 4 Abs. 5 und § 5 Abs. 1 Bst. b JBV). Abschusskontrolle mit Vorzeigepflicht. Die bundesrechtliche Ausnahme für Frischl
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Konsolidierte Fassung, Stand 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Schwarzwild
Hochintelligentes, anpassungsfähiges Schalenwild mit stark wachsenden Beständen, ASP-Risiko-Art Nummer 1.