Fristen nach Klasse

Für Schwarzwild in Zug gibt es keine über das Jahr zusammenhängende Schonzeit der ganzen Art — die Alters- und Geschlechtsklassen haben unterschiedliche Jagdzeiten. Maßgeblich ist die Tabelle unten.

Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont.

Schwarzwild ist als einzige Art in beiden Patentarten bejagbar, mit einer Lücke vom 24. bis 30. September 2026 (dazwischen keine Jagdzeit). Jagdtage: Hochwildjagd Montag/Dienstag/Mittwoch/Samstag, Niederwildjagd Montag/Mittwoch/Samstag. Laktierende Tiere (Bachen) sind zu schonen (§ 4 Abs. 5 und § 5 Abs. 1 Bst. b JBV). Abschusskontrolle mit Vorzeigepflicht. Die bundesrechtliche Ausnahme für Frischl

Quelle: , Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Konsolidierte Fassung, Stand 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Schwarzwild

Hochintelligentes, anpassungsfähiges Schalenwild mit stark wachsenden Beständen, ASP-Risiko-Art Nummer 1.

Hinweis

Schonzeiten werden in Zug durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Konsolidierte Fassung, Stand 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.