Schonzeit · CH-ZG
Schalenwild Zug
Schonzeit Rotwild
In Zug — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Konsolidierte Fassung, Stand 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026), nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0.
Schonzeit
24.09 bis 31.08
In dieser Zeit darf Rotwild in Zug nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| alle | 01.09 – 23.09 |
Hochwildjagd. Zwei bedingte Erweiterungen, die NICHT als feste Jagdzeit gelten, weil sie einer Freigabe bzw. Sonderbewilligung bedürfen: (1) § 4 Abs. 3 Bst. c JBV — das Amt für Wald und Wild kann den 26. September 2026 als Zusatztag freigeben; (2) § 4 Abs. 3 Bst. e JBV — das Amt kann den 2. bis und mit 4. November 2026 als Sonderjagd auf Rotwild nach § 7 Jagdverordnung freigeben, Modalitäten in ei
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Konsolidierte Fassung, Stand 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Rotwild
Größte in Mitteleuropa heimische Schalenwildart, lebt in Rudeln in größeren Wald- und Bergrevieren.