Schonzeit · CH-ZG
Federwild Zug
Schonzeit Ringeltaube
In Zug — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Konsolidierte Fassung, Stand 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026), nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0.
Schonzeit
16.02 bis 30.09
In dieser Zeit darf Ringeltaube in Zug nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| alle | 01.10 – 15.02 |
Niederwildjagd; nur Montag, Mittwoch und Samstag. Der Kanton verkürzt die Bundeszeit um August und September. JSG Art. 5 Abs. 1 Bst. m: Schonzeit 16. Februar bis 31. Juli (eidg. Jagdzeit somit 1. August bis 15. Februar).
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Konsolidierte Fassung, Stand 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Ringeltaube
Häufige Wildtaube, klassisches Federwild der Saatzeitenjagd.