Fristen nach Klasse

Für Marderhund in Zug gibt es keine über das Jahr zusammenhängende Schonzeit der ganzen Art — die Alters- und Geschlechtsklassen haben unterschiedliche Jagdzeiten. Maßgeblich ist die Tabelle unten.

Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont.

Obwohl bundesrechtlich ganzjährig jagdbar, beschränkt der Kanton Zug die Bejagung auf die beiden Patentzeitfenster — es besteht eine Lücke vom 24. bis 30. September 2026 sowie vom 16. Februar bis 31. August. Jagdtage: Hochwildjagd Montag/Dienstag/Mittwoch/Samstag, Niederwildjagd Montag/Mittwoch/Samstag. Passjagd auf Haarraubwild nach § 6 JBV möglich. Ausserhalb der Jagdzeiten kann das Amt für Wald

Quelle: , Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Konsolidierte Fassung, Stand 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Marderhund

Eingewanderter Neozoon aus Ostasien, ganzjährig bejagbar.

Hinweis

Schonzeiten werden in Zug durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Konsolidierte Fassung, Stand 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.