Schonzeit · CH-ZG
Raubwild Zug
Schonzeit Marderhund
In Zug — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Konsolidierte Fassung, Stand 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026), nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0.
Fristen nach Klasse
Mindestens eine Klasse geschont
01.01 bis 31.12
In dieser Zeit hat mindestens eine Alters- oder Geschlechtsklasse von Marderhund Schonzeit. Welche, sagt die Tabelle unten.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| Hochwildjagd | 01.09 – 23.09 |
| Niederwildjagd | 01.10 – 15.02 |
Obwohl bundesrechtlich ganzjährig jagdbar, beschränkt der Kanton Zug die Bejagung auf die beiden Patentzeitfenster — es besteht eine Lücke vom 24. bis 30. September 2026 sowie vom 16. Februar bis 31. August. Jagdtage: Hochwildjagd Montag/Dienstag/Mittwoch/Samstag, Niederwildjagd Montag/Mittwoch/Samstag. Passjagd auf Haarraubwild nach § 6 JBV möglich. Ausserhalb der Jagdzeiten kann das Amt für Wald
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Konsolidierte Fassung, Stand 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Marderhund
Eingewanderter Neozoon aus Ostasien, ganzjährig bejagbar.