Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

Niederwildjagd; nur Montag, Mittwoch und Samstag. Der Kanton verkürzt die Bundeszeit an beiden Enden. Passjagd auf Haarraubwild nach § 6 JBV: mit Sonderbewilligung an maximal zwei Passplätzen, innerhalb der Jagdzeit an allen Wochentagen Montag bis Samstag sowie während dieser Nächte (Ausnahme vom Nachtjagdverbot nach JSV Art. 3ter), ausgenommen Schontage. JSG Art. 5 Abs. 1 Bst. h (Fuchs): Schonzei

Quelle: , Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Konsolidierte Fassung, Stand 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Fuchs

Häufigstes Raubwild in DACH, ganzjährige Bejagung in vielen BL.

Hinweis

Schonzeiten werden in Zug durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Konsolidierte Fassung, Stand 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.