Schonzeit · CH-ZG
Niederwild Zug
Schonzeit Feldhase
In Zug — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Konsolidierte Fassung, Stand 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026), nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0.
Schonzeit
Ganzjährig
Feldhase ist in Zug ganzjährig geschont und darf nicht bejagt werden.
Nach § 13 Abs. 1 Jagdgesetz legt die Direktion des Innern die Jagdzeiten fest; ohne festgesetzte Jagdzeit in den Jagdbetriebsvorschriften besteht keine Jagdberechtigung. Gegenprobe über ältere Fassungen: Auch in den Jagdbetriebsvorschriften 2025/2026 und 2020/2021 fehlte der Feldhase — die Nichtfreigabe ist dauerhaft, nicht ein Sonderfall des laufenden Jagdjahres. JSG Art. 5 Abs. 1 Bst. f («Feldha
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Konsolidierte Fassung, Stand 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Feldhase
Niederwild der offenen Feldlandschaft, Bestände seit Jahrzehnten rückläufig.