Nach § 13 Abs. 1 Jagdgesetz legt die Direktion des Innern die Jagdzeiten fest; ohne festgesetzte Jagdzeit in den Jagdbetriebsvorschriften besteht keine Jagdberechtigung. Gegenprobe über ältere Fassungen: Auch in den Jagdbetriebsvorschriften 2025/2026 und 2020/2021 fehlte der Feldhase — die Nichtfreigabe ist dauerhaft, nicht ein Sonderfall des laufenden Jagdjahres. JSG Art. 5 Abs. 1 Bst. f («Feldha

Quelle: , Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Konsolidierte Fassung, Stand 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Feldhase

Niederwild der offenen Feldlandschaft, Bestände seit Jahrzehnten rückläufig.

Hinweis

Schonzeiten werden in Zug durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Konsolidierte Fassung, Stand 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.