Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

Hochwildjagd (Hirsch-/Hochwildjagdpatent). Der Kanton verkürzt die Bundeszeit stark. Abschusskontrolle mit Vorzeigepflicht, unverzügliche Meldung an die Wildhut (§ 11 Abs. 1a und 2 JBV). Einschränkung der Beleglage: § 4 Abs. 1 JBV nennt die Jagdtage Montag/Dienstag/Mittwoch/Samstag ausdrücklich nur für «Rot-, Gams- und Schwarzwild»; für Damwild ergibt sich die Jagdzeit aus der Zugehörigkeit zur Ho

Quelle: , Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Konsolidierte Fassung, Stand 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Damwild

Mittelgroßes Schalenwild mit Schaufelgeweih, ursprünglich Mittelmeer, in DACH überwiegend in Gehegen und einzelnen wildlebenden Populationen.

Hinweis

Schonzeiten werden in Zug durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Konsolidierte Fassung, Stand 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.