Schonzeit · CH-ZG
Schalenwild Zug
Schonzeit Damwild
In Zug — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Konsolidierte Fassung, Stand 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026), nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0.
Schonzeit
24.09 bis 31.08
In dieser Zeit darf Damwild in Zug nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| alle | 01.09 – 23.09 |
Hochwildjagd (Hirsch-/Hochwildjagdpatent). Der Kanton verkürzt die Bundeszeit stark. Abschusskontrolle mit Vorzeigepflicht, unverzügliche Meldung an die Wildhut (§ 11 Abs. 1a und 2 JBV). Einschränkung der Beleglage: § 4 Abs. 1 JBV nennt die Jagdtage Montag/Dienstag/Mittwoch/Samstag ausdrücklich nur für «Rot-, Gams- und Schwarzwild»; für Damwild ergibt sich die Jagdzeit aus der Zugehörigkeit zur Ho
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Konsolidierte Fassung, Stand 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Damwild
Mittelgroßes Schalenwild mit Schaufelgeweih, ursprünglich Mittelmeer, in DACH überwiegend in Gehegen und einzelnen wildlebenden Populationen.