Schonzeit · CH-ZG
Federwild Zug
Schonzeit Blässhuhn
In Zug — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Konsolidierte Fassung, Stand 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026), nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0.
Schonzeit
01.02 bis 30.09
In dieser Zeit darf Blässhuhn in Zug nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| alle | 01.10 – 31.01 |
Niederwildjagd; Jagdausübung nur Montag, Mittwoch und Samstag (§ 5 Abs. 1 JBV). Kanton verkürzt die Bundeszeit um den September. Schontage: Sonn- und öffentliche Feiertage (§ 14 Jagdgesetz, § 10 JBV). Schussabgabe nur zwischen Beginn der Morgen- und Ende der Abenddämmerung (§ 10a JBV). JSG Art. 5 Abs. 1 Bst. o: Schonzeit 1. Februar bis 31. August (eidg. Jagdzeit somit 1. September bis 31. Januar).
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Konsolidierte Fassung, Stand 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Blässhuhn
Wasservogel der Familie der Rallen, in einigen BL bejagbar.