Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

Niederwildjagd; Jagdausübung nur Montag, Mittwoch und Samstag (§ 5 Abs. 1 JBV). Kanton verkürzt die Bundeszeit um den September. Schontage: Sonn- und öffentliche Feiertage (§ 14 Jagdgesetz, § 10 JBV). Schussabgabe nur zwischen Beginn der Morgen- und Ende der Abenddämmerung (§ 10a JBV). JSG Art. 5 Abs. 1 Bst. o: Schonzeit 1. Februar bis 31. August (eidg. Jagdzeit somit 1. September bis 31. Januar).

Quelle: , Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Konsolidierte Fassung, Stand 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Blässhuhn

Wasservogel der Familie der Rallen, in einigen BL bejagbar.

Hinweis

Schonzeiten werden in Zug durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Konsolidierte Fassung, Stand 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.