Schonzeit · CH-ZH
Schalenwild Zürich
Schonzeit Sikawild
In Zürich — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Konsolidierte Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025; abgerufen am 24.08.2026 über den Fedlex-Filestore (fedlex-data-admi, nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0.
Schonzeit
01.02 bis 01.08
In dieser Zeit darf Sikawild in Zürich nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| alle | 02.08 – 31.01 |
Der Kanton verkürzt den Beginn um einen Tag (2. statt 1. August). Jagdbetriebsvorschriften 2025–2033 Ziff. III.1: «Führende Hirschkühe sind geschützt. Ein Muttertier darf unmittelbar nach dem Abschuss seines Kalbes ebenfalls erlegt werden.» Nachtjagd auf Sikahirsch ist nach § 28 Abs. 2 JV zulässig. Der Sikahirsch (Cervus nippon) steht auch in Anhang 1 JSV; lit. e geht als ausdrückliche Regelung vo
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Konsolidierte Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025; abgerufen am 24.08.2026 über den Fedlex-Filestore (fedlex-data-admi. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Sikawild
Aus Asien stammende Hirschart, in DACH lokal eingebürgert.