Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

Der Kanton verkürzt den Beginn um einen Tag (2. statt 1. August). Jagdbetriebsvorschriften 2025–2033 Ziff. III.1: «Führende Hirschkühe sind geschützt. Ein Muttertier darf unmittelbar nach dem Abschuss seines Kalbes ebenfalls erlegt werden.» Nachtjagd auf Sikahirsch ist nach § 28 Abs. 2 JV zulässig. Der Sikahirsch (Cervus nippon) steht auch in Anhang 1 JSV; lit. e geht als ausdrückliche Regelung vo

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Konsolidierte Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025; abgerufen am 24.08.2026 über den Fedlex-Filestore (fedlex-data-admi. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Sikawild

Aus Asien stammende Hirschart, in DACH lokal eingebürgert.

Hinweis

Schonzeiten werden in Zürich durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Konsolidierte Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025; abgerufen am 24.08.2026 über den Fedlex-Filestore (fedlex-data-admi wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.