Schonzeit · CH-ZH
Schalenwild Zürich
Schonzeit Rotwild
In Zürich — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Konsolidierte Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025; abgerufen am 24.08.2026 über den Fedlex-Filestore (fedlex-data-admi, nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0.
Schonzeit
01.01 bis 01.08
In dieser Zeit darf Rotwild in Zürich nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| alle (im Rahmen der Abschussvorgaben des ALN pro Wildraum) | 02.08 – 31.12 |
Der Kanton verkürzt den Bundesrahmen erheblich (2. statt 1. August; Ende 31. Dezember statt 31. Januar). Innerhalb der Jagdzeit gelten weitere Vorgaben der Jagdbetriebsvorschriften 2025–2033: Rotwildmanagement in vom ALN bezeichneten Wildräumen mit Abschussvorgaben ab Anfang September (Ziff. I.1, I.4); führende/laktierende Hirschkühe sind geschützt (Ziff. I.2); «Hirsche, welche an beiden Stangen d
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Konsolidierte Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025; abgerufen am 24.08.2026 über den Fedlex-Filestore (fedlex-data-admi. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Rotwild
Größte in Mitteleuropa heimische Schalenwildart, lebt in Rudeln in größeren Wald- und Bergrevieren.