Fristen nach Klasse

Für Rabenkrähe in Zürich gibt es keine über das Jahr zusammenhängende Schonzeit der ganzen Art — die Alters- und Geschlechtsklassen haben unterschiedliche Jagdzeiten. Maßgeblich ist die Tabelle unten.

Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont.

Der Kanton verkürzt den Beginn um einen Tag (2. statt 1. August). Die Ausnahme für Schwärme entspricht wörtlich dem Bundesrecht; sie greift nur auf schadengefährdeten landwirtschaftlichen Kulturen und nur bei Schwarmauftreten. JSG Art. 5 Abs. 3 lit. b nennt die Rabenkrähe unter den ganzjährig jagdbaren Arten; JSV Art. 3bis Abs. 2 lit. c schränkt ein: «Rabenkrähe, Saatkrähe, Elster und Eichelhäher:

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Konsolidierte Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025; abgerufen am 24.08.2026 über den Fedlex-Filestore (fedlex-data-admi. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Rabenkrähe

Bejagbarer Rabenvogel, ganzjährige oder lange Jagdzeit in vielen BL.

Hinweis

Schonzeiten werden in Zürich durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Konsolidierte Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025; abgerufen am 24.08.2026 über den Fedlex-Filestore (fedlex-data-admi wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.