Unterliegt nicht dem Jagdrecht

Schneehase zählt in Wien nicht zum jagdbaren Wild. Eine Schonzeit gibt es deshalb nicht — die Art darf hier gar nicht bejagt werden.

Der Gesetzeswortlaut nennt konkret 'der Feldhase' (Lepus europaeus), nicht 'Hasen' als Gattung — die Nichtnennung des Schneehasen ist daher belastbar. In Wien kommt die Art zudem nicht vor.

Quelle: , LGBl. für Wien Nr. 26/1975, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 25/2024; §§ 1 bis 3; Gesetzesnummer 20000390; erlassen auf Grund des § 69 Abs. 1 Wiener Jagdgesetz · Stand Landesrecht konsolidiert Wien, Fassung vom 24.08.2026; § 1 in Kraft seit 28.09.2024. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Schneehase

Hochgebirgs-Hase, in DACH nur in den Alpen.

Hinweis

Schonzeiten werden in Wien durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Landesrecht konsolidiert Wien, Fassung vom 24.08.2026; § 1 in Kraft seit 28.09.2024 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.