Schonzeit · AT-9
Schalenwild Wien
Schonzeit Rotwild
In Wien — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Landesrecht konsolidiert Wien, Fassung vom 24.08.2026; § 1 in Kraft seit 28.09.2024, nach Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend Schonzeiten der jagdbaren Tiere.
Schonzeit
01.01 bis 30.04
In dieser Zeit darf Rotwild in Wien nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| Hirsche | 01.08 – 31.12 |
| Schmalspießer | 01.05 – 31.12 |
| Schmaltiere | 01.05 – 31.12 |
| sonstige Tiere und Kälber | 01.07 – 31.12 |
ACHTUNG METHODIK: Das Wiener Recht normiert ausschliesslich SCHONZEITEN. Die hier eingetragenen Jagdzeiten sind das gesetzlich definierte Komplement (§ 1 Abs. 2 Schonzeiten-VO). § 69 Abs. 1 WJagdG: 'Der Anfangs- und Schlusstag wird in die Schonzeit eingerechnet' — die Jagdzeit beginnt daher am Tag NACH dem Schonzeitende und endet am Tag VOR dem Schonzeitbeginn. Der Gesetzeswortlaut der Schonzeit s
Quelle: Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend Schonzeiten der jagdbaren Tiere, LGBl. für Wien Nr. 26/1975, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 25/2024; §§ 1 bis 3; Gesetzesnummer 20000390; erlassen auf Grund des § 69 Abs. 1 Wiener Jagdgesetz · Stand Landesrecht konsolidiert Wien, Fassung vom 24.08.2026; § 1 in Kraft seit 28.09.2024. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Rotwild
Größte in Mitteleuropa heimische Schalenwildart, lebt in Rudeln in größeren Wald- und Bergrevieren.