Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

ACHTUNG METHODIK: Das Wiener Recht normiert ausschliesslich SCHONZEITEN. Die hier eingetragenen Jagdzeiten sind das gesetzlich definierte Komplement (§ 1 Abs. 2 Schonzeiten-VO). § 69 Abs. 1 WJagdG: 'Der Anfangs- und Schlusstag wird in die Schonzeit eingerechnet' — die Jagdzeit beginnt daher am Tag NACH dem Schonzeitende und endet am Tag VOR dem Schonzeitbeginn. Der Gesetzeswortlaut der Schonzeit s

Quelle: , LGBl. für Wien Nr. 26/1975, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 25/2024; §§ 1 bis 3; Gesetzesnummer 20000390; erlassen auf Grund des § 69 Abs. 1 Wiener Jagdgesetz · Stand Landesrecht konsolidiert Wien, Fassung vom 24.08.2026; § 1 in Kraft seit 28.09.2024. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Rotwild

Größte in Mitteleuropa heimische Schalenwildart, lebt in Rudeln in größeren Wald- und Bergrevieren.

Hinweis

Schonzeiten werden in Wien durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Landesrecht konsolidiert Wien, Fassung vom 24.08.2026; § 1 in Kraft seit 28.09.2024 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.