Schonzeit · AT-9
Schalenwild Wien
Schonzeit Rehwild
In Wien — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Landesrecht konsolidiert Wien, Fassung vom 24.08.2026; § 1 in Kraft seit 28.09.2024, nach Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend Schonzeiten der jagdbaren Tiere.
Schonzeit
01.01 bis 31.03
In dieser Zeit darf Rehwild in Wien nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| Rehböcke | 16.04 – 15.10 |
| Jährlinge | 01.04 – 15.10 |
| Schmalgeißen | 01.04 – 31.12 |
| sonstige Rehgeißen und Kitze | 16.08 – 31.12 |
Jagdzeit als Komplement der wörtlich zitierten Schonzeit gebildet. Rehböcke und Jährlinge haben eine jahresuebergreifende Schonzeit (16.10.-15.04. bzw. 16.10.-31.03.), ihre Jagdzeit liegt daher innerhalb eines Kalenderjahres.
Quelle: Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend Schonzeiten der jagdbaren Tiere, LGBl. für Wien Nr. 26/1975, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 25/2024; §§ 1 bis 3; Gesetzesnummer 20000390; erlassen auf Grund des § 69 Abs. 1 Wiener Jagdgesetz · Stand Landesrecht konsolidiert Wien, Fassung vom 24.08.2026; § 1 in Kraft seit 28.09.2024. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Rehwild
Häufigste Schalenwildart in Mitteleuropa, Einzelgänger oder kleine Sprünge im Wald-Feld-Saum.