Schonzeit · AT-9
Federwild Wien
Schonzeit Rabenkrähe
In Wien — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Landesrecht konsolidiert Wien, Fassung vom 24.08.2026; § 1 in Kraft seit 28.09.2024, nach Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend Schonzeiten der jagdbaren Tiere.
Schonzeit
Ganzjährig
Rabenkrähe ist in Wien ganzjährig geschont und darf nicht bejagt werden.
Zuordnung ueber die zoologische Nomenklatur: 'Aaskraehe' (Corvus corone) umfasst die Rabenkraehe (C. c. corone) und die in Wien vorherrschende Nebelkraehe (C. c. cornix). Die VO verwendet den Sammelbegriff, der Wortlaut 'Rabenkraehe' kommt im Wiener Recht nicht vor — die Einstufung beruht auf dieser Gleichsetzung, ist aber durch die geschlossene Rabenvogel-Systematik der § 3 Z 30/36/37/38/39/43 gu
Quelle: Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend Schonzeiten der jagdbaren Tiere, LGBl. für Wien Nr. 26/1975, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 25/2024; §§ 1 bis 3; Gesetzesnummer 20000390; erlassen auf Grund des § 69 Abs. 1 Wiener Jagdgesetz · Stand Landesrecht konsolidiert Wien, Fassung vom 24.08.2026; § 1 in Kraft seit 28.09.2024. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Rabenkrähe
Bejagbarer Rabenvogel, ganzjährige oder lange Jagdzeit in vielen BL.