Schonzeit · AT-9
Raubwild Wien
Schonzeit Fuchs
In Wien — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Landesrecht konsolidiert Wien, Fassung vom 24.08.2026; § 1 in Kraft seit 28.09.2024, nach Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend Schonzeiten der jagdbaren Tiere.
Keine Schonzeit
Fuchsruede ganzjaehrig bejagbar, Fuchsfaehe nur ausserhalb der Schonzeit 1. Maerz bis 31. Mai. Das 'bis' der Faehen-Jagdzeit ist der LETZTE FEBRUARTAG — hier als 02-28 eingetragen; in Schaltjahren ist der 29. Februar noch Jagdzeit (Schonzeit beginnt erst am 1. Maerz). Die lokale Berechnung muss das beruecksichtigen.
Quelle: Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend Schonzeiten der jagdbaren Tiere, LGBl. für Wien Nr. 26/1975, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 25/2024; §§ 1 bis 3; Gesetzesnummer 20000390; erlassen auf Grund des § 69 Abs. 1 Wiener Jagdgesetz · Stand Landesrecht konsolidiert Wien, Fassung vom 24.08.2026; § 1 in Kraft seit 28.09.2024. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Fuchs
Häufigstes Raubwild in DACH, ganzjährige Bejagung in vielen BL.