Schonzeit · AT-9
Schalenwild Wien
Schonzeit Damwild
In Wien — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Landesrecht konsolidiert Wien, Fassung vom 24.08.2026; § 1 in Kraft seit 28.09.2024, nach Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend Schonzeiten der jagdbaren Tiere.
Schonzeit
01.01 bis 30.04
In dieser Zeit darf Damwild in Wien nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| Hirsch | 01.09 – 31.12 |
| Schmalspießer | 01.05 – 31.12 |
| Schmaltiere | 01.05 – 31.12 |
| sonstige Tiere und Kälber | 01.08 – 31.12 |
Jagdzeit als Komplement der wörtlich zitierten Schonzeit gebildet (§ 1 Abs. 2 Schonzeiten-VO). Damwild ist in Wien nicht auf Gatter beschraenkt: § 3 Abs. 1 lit. a WJagdG fuehrt Damwild als freies Schalenwild, § 69 Abs. 3 WJagdG nimmt lediglich Tiergarten-Wild von den Schonvorschriften aus.
Quelle: Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend Schonzeiten der jagdbaren Tiere, LGBl. für Wien Nr. 26/1975, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 25/2024; §§ 1 bis 3; Gesetzesnummer 20000390; erlassen auf Grund des § 69 Abs. 1 Wiener Jagdgesetz · Stand Landesrecht konsolidiert Wien, Fassung vom 24.08.2026; § 1 in Kraft seit 28.09.2024. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Damwild
Mittelgroßes Schalenwild mit Schaufelgeweih, ursprünglich Mittelmeer, in DACH überwiegend in Gehegen und einzelnen wildlebenden Populationen.