Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

Jagdzeit als Komplement der wörtlich zitierten Schonzeit gebildet (§ 1 Abs. 2 Schonzeiten-VO). Damwild ist in Wien nicht auf Gatter beschraenkt: § 3 Abs. 1 lit. a WJagdG fuehrt Damwild als freies Schalenwild, § 69 Abs. 3 WJagdG nimmt lediglich Tiergarten-Wild von den Schonvorschriften aus.

Quelle: , LGBl. für Wien Nr. 26/1975, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 25/2024; §§ 1 bis 3; Gesetzesnummer 20000390; erlassen auf Grund des § 69 Abs. 1 Wiener Jagdgesetz · Stand Landesrecht konsolidiert Wien, Fassung vom 24.08.2026; § 1 in Kraft seit 28.09.2024. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Damwild

Mittelgroßes Schalenwild mit Schaufelgeweih, ursprünglich Mittelmeer, in DACH überwiegend in Gehegen und einzelnen wildlebenden Populationen.

Hinweis

Schonzeiten werden in Wien durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Landesrecht konsolidiert Wien, Fassung vom 24.08.2026; § 1 in Kraft seit 28.09.2024 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.