Schonzeit · AT-9
Raubwild Wien
Schonzeit Baummarder
In Wien — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Landesrecht konsolidiert Wien, Fassung vom 24.08.2026; § 1 in Kraft seit 28.09.2024, nach Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend Schonzeiten der jagdbaren Tiere.
Schonzeit
01.02 bis 30.11
In dieser Zeit darf Baummarder in Wien nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| Edel- und Steinmarder | 01.12 – 31.01 |
Jagdzeit als Komplement der Schonzeit 1. Feber bis 30. November — daher nur ein Zwei-Monats-Fenster ueber den Jahreswechsel.
Quelle: Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend Schonzeiten der jagdbaren Tiere, LGBl. für Wien Nr. 26/1975, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 25/2024; §§ 1 bis 3; Gesetzesnummer 20000390; erlassen auf Grund des § 69 Abs. 1 Wiener Jagdgesetz · Stand Landesrecht konsolidiert Wien, Fassung vom 24.08.2026; § 1 in Kraft seit 28.09.2024. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Baummarder
Heimischer Wald-Marder, in DACH überwiegend nicht jagdbar oder ganzjährig geschont.