Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Steinmarder werden in Wallis jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Patent B (Niederjagd), D 06.10.2026–24.10.2026; Patent B (Niederjagd), D 27.10.2026–28.11.2026; Patent C (Wasserwildjagd 03.11.2026–28.11.2026; Patent C (Wasserwildjagd 01.12.2026–30.01.2027. Beim Patent E gilt der Endtermin 27.02.2027 nur für den Fuchs; für Baum- und Steinmarder endet die Jagd am 15.02.2027 («ab dem 16. Februar geschützt»). Fallen sind zur Jagdausübung verboten (Art. 38). Für die Passjagd mit Patent E gelten enge Auflagen (Art. 25 Abs. 1 lit. b). JSG Art. 5 Abs. 1 lit. k nennt für «Edelmarder und Steinm

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Steinmarder

Synanthroper Marder, lebt eng mit Mensch in Dörfern und Stadträndern.

Hinweis

Schonzeiten werden in Wallis durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.