Kein Walliser Jagddatum, folglich im Kanton nicht bejagbar (Einschränkung der Artenliste nach JSG Art. 5 Abs. 4). Eine ausdrückliche Schonungsbestimmung fehlt - anders als beim Muffelwild (ReKJSG Art. 43); der Schluss ergibt sich aus der abschliessenden Aufzählung. JSV Anhang 1 führt Cervus nippon als nicht einheimische Tierart. JSG Art. 5 Abs. 1 lit. c nennt für «Damhirsch, Sikahirsch und Mufflon

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Sikawild

Aus Asien stammende Hirschart, in DACH lokal eingebürgert.

Hinweis

Schonzeiten werden in Wallis durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.