Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Schwarzwild werden in Wallis jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Patent A (Hochjagd), Mo- 21.09.2026–03.10.2026; Patent B (Niederjagd), D 06.10.2026–24.10.2026; Patent B (Niederjagd), D 27.10.2026–28.11.2026; Patent S (Spezialjagd Wi 05.12.2026–05.12.2026. Melke Bachen sind ausdrücklich ausgenommen bzw. geschützt (Art. 13 Abs. 1 lit. d und Art. 20 Abs. 1 lit. d: «das Wildschwein, mit Ausnahme der melken Bache»; ReKJSG Art. 43). Das Patent S können nur Jäger mit Wohnsitz im Wallis lösen, ausgenommen Inhaber der Patente A, B, A+B oder G (Art. 26 Abs. 1); es gelten die Weisungen der DJFW

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Schwarzwild

Hochintelligentes, anpassungsfähiges Schalenwild mit stark wachsenden Beständen, ASP-Risiko-Art Nummer 1.

Hinweis

Schonzeiten werden in Wallis durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.