Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Schneehase werden in Wallis jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Patent B (Niederjagd), D 06.10.2026–24.10.2026; Patent B (Niederjagd), D 27.10.2026–28.11.2026. Kontingent 2 Stücke, höchstens 1 pro Tag (Art. 10 Abs. 1) - strenger als beim Feldhasen. In den gemischten KBG Nr. 8 Laggerwald, Nr. 51 Ayent und Nr. 60 Ardon sind Hasen geschützt (Anhang 4 Art. A4-2 lit. i). JSG Art. 5 Abs. 1 lit. f nennt für «Feldhase, Schneehase und Wildkaninchen» die Schonzeit vom 1. Januar bis 30. September; die eidgenössische Jagdzeit ist somit 1. Oktober bis 31. Dezember.

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Schneehase

Hochgebirgs-Hase, in DACH nur in den Alpen.

Hinweis

Schonzeiten werden in Wallis durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.